Jahresabschluss nach dem Handels- und Steuerrecht, für Kapital-gesellschaften unter Berücksichtigung entsprechender weiterer anzuwendender Gesetze (z.B. GmbHG), auf Wunsch mit grafischen Darstellung und Vergleichs- und Verhältniswerten u.a.m.
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
jeweils unter vorläufiger Ermittlung einer sich hieraus ergebender Steuerbelastung, sowieder Prüfung des Ansatzes steuersparender Wahlrechte und Rücklagenbildung(en).
Selbstverständlich hinterlegen, bzw. veröffentichen wir für Sie Ihren Jahresabschluss auf der Homepage des Bundesanzeiger Verlags
Ebenso selbstverständlich werden die Jahresabschlüsse elektronisch (Stichwort E-Bilanz) andas Finanzamt übermittelt