Für unsere Mandanten / Aktuelles

Kapitalgesellschaft

Im Falle von Ausschüttungen ist von der Geschäftsführung die Prüfung der Kirchensteuer-zugehörigkeit der Gesellschafter vorzunehmen und die Kirchensteuer auf Ausschüttungen entsprechen einzubehalten.

eingestellt 2014.07

 


Nun, es ist natürlich nicht so, dass dies die einzige aktuelle Mitteilung wäre. Aufgrund der zwischenzeitlich übermäßig angestiegenen Informationsflut, Radio, Fernsehen, Tages- und Fachzeitschriften, und last but not least durch das Internet und vielerlei Informationsdienste, gehen wir von einer allgemeinen Kenntnis von relevanten Änderungen aus und stellen "nur" solche Informationen und Neuerungen ein, die aus unserer Sicht u.U. vermuten lassen, dass deren Gehalt nicht sofort erkannt wird.

Selbstverständlich arbeiten an der Aktualisierung weiter.

 

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